Das Projekt Klima Farm Bilanz wird durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz betreut:

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird nach § 11 des Landesgesetz über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LwKG) vom 28. Juli 1970 (GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Artikel 46 des Gesetzes vom 15. September 2009 (GVBl. S. 333), vertreten durch den Präsidenten Ökonomierat Norbert Schindler.

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
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Hinweis zur elektronischen Kommunikation:
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 155). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet. Für eine formfreie Kommunikation (hier ist die eigenhändige Unterschrift nicht erforderlich) per E-Mail ist die folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info(at)lwk-rlp.de  Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie formfreie E-Mails senden.  

Bitte beachten:
Eine formgebundene Kommunikation per E-Mail (hier ist Ihre Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) mit der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz ist zurzeit nicht möglich (siehe auch unter Signatur). Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Landwirtschaftskammer versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: 

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Verschlüsselung:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Landwirtschaftskammer aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-mails entschlüsseln kann. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Signatur:
Ebenso ist es zurzeit noch nicht möglich, elektronische Signaturen auf ihre Echtheit und Gültigkeit zu überprüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen (z. B. Widersprüche, Verträge, Anträge u. ä.), nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen bzw. zu berücksichtigen, dass eine solche E-Mail keine Rechtswirkung hat.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Landwirtschaftskammer und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. andere Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen oder auch durch allgemeine technische Probleme ausgelöst werden.